Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Geltung
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, unter denen wir unsere Tätigkeiten anbieten. Die AGB sind Vertragsbestandteil und gelten für den vorliegen Auftrag sowie auch für die zukünftigen Geschäfte zwischen de-serve Webdienstleistungen Denis Dobeneck (folgend de-serve) und dem Kunden. Sie werden von dem Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen.
- Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Ferner tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine solche Regelungen, die dem Sinn und Zweck, innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens, am nächsten kommt. Mit Vertragsschluss erteilt der Kunde hiermit seine Zustimmung.
2) Angebot und Vertragsabschluss
- Alle abgegebenen Angebote sind bis zum Vertragsabschluss gem. Abs. c dieses Paragraphen, nicht bindend.
- Mit der Übermittlung eines weiteren Angebots durch de-serve an den Kunden verlieren die bisher unterbreiteten Angebote ihre Gültigkeit, sofern sie den selben Vertragsgegenstand betreffen.
- Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als eine solche gilt auch die Übersendung der Rechnung. Die Auftragsbestätigung unserseits erfolgt sobald der Kunde uns gegenüber das Angebot schriftlich annimmt.
- Bei persönlicher Kundenbetreuung und –beratung vor Ort kommt der Vertrag regelmäßig auch mit Unterschrift gem. den gesetzlichen Regelungen zustande, sofern die Parteien den Vertrag nicht online abschließen.
- Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von de-serve schriftlich bestätigt wurden.
3) Unser Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
- Der von uns schriftlich bestätigte Leistungsumfang bestimmt den vereinbarten Leistungsumfang. Änderungen und Ergänzungen, die von den schriftlich vereinbarten Konditionen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einzelheiten unserer Tätigkeit ergeben sich aus dem jeweils dem Kunden unterbreiteten Angebot.
- Nachträgliche Änderungswünsche durch den Kunden, die nicht Bestandteil des von uns unterbreiteten Angebots sind, hat der Kunde gesondert zu vergüten.
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung und Unterstützung bei der Auftragsdurchführung verpflichtet und hat daraus resultierende eigenen Kosten zu übernehmen. Er hat insbesondere die erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und auf unser Verlangen Freigaben für Entwürfe, Korrekturen, Druck etc. zu erteilen.
- Soweit nicht anders vereinbart, erstellt de-serve keine Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) für Websites. Dem Kunden ist bekannt, dass wir für die Fertigstellung einer beauftragten Website auf derartige Inhalte angewiesen sind. Eine verzögerte Zurverfügungstellung dieser Inhalte durch den Kunden kann zu Verzögerungen bei der Fertigstellung einer Website führen, wofür in einem solchen Fall allein der Kunde verantwortlich ist.
- Die Bereitstellung des notwendigen Materials zur Auftragserfüllung hat bis spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zu erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Übermittlung durch den Kunden in elektronischer Form.
- Einzuarbeitende Bilder sind in einer geeigneten Auflösung zu übermitteln. Diese ist im Zweifel zu erfragen
- Logos und Icons als freigestellte .eps, .svg oder offene Datei
- Texte in gängigen Formaten wie Word, PDF
- Mehrkosten, die aus Verzögerungen gemäß dieses Paragraphen entstehen, hat der Kunde zu tragen, sofern der Auftragnehmer hieran keine Schuld zu Teil wird.
4) Beauftragung Dritter
- de-serve ist berechtigt, Dritte zur Ausführung des Auftrags einzusetzen.
- de-serve ist bevollmächtigt, Verträge über Leistungen, die von Dritten bezogen werden, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung findet ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten statt. In dem Umfang, in dem wir Geschäfte namens des Auftraggebers abschließen dürfen, befreit uns dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB.
5) Vergütung
- Die Vergütung wird basierend auf den Vergütungssätzen von de-serve grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese vor Vertragsschluss in dem Ihm zugestellten Angebot oder unserer Website oder Infobroschüre zur Kenntnis zu nehmen.
- Ist eine Vergütung nicht vereinbart, die fragliche Leistung aber üblicherweise vergütungspflichtig, so hat der Auftraggeber die übliche Vergütung zu bezahlen. Als solche gilt im Zweifel die nach unseren Vergütungssätzen zu errechnende Vergütung.
- Ist ein Festpreis vereinbart und veranlasst uns der Auftraggeber nachträglich zu Änderungen und entstehen hieraus Mehrkosten, so trägt diese der Auftraggeber nach Zeitaufwand auf Grundlage unserer Vergütungssätze. Wir berechnen insbesondere Arbeiten nach unseren Vergütungssätzen, wenn nach Beginn der Arbeiten die Vorgaben vonseiten des Auftraggebers geändert werden, es sei denn, uns trifft diesbezüglich ein Verschulden. Handelt es sich um gestalterische Leistungen, so folgt der ersten Entwurfsphase eine Zwischenabnahme durch den Auftraggeber. Sie ist verbindlich für Layout und Design. Änderungen seitens des Auftraggebers bzgl. Layout und Design nach der Zwischenabnahme sind zusätzlich nach unseren Vergütungssätzen zu vergüten, es sei denn, uns trifft diesbezüglich ein Verschulden. Bei konzeptionellen und textlichen Arbeiten wird dem Auftraggeber ein Rohentwurf vorgelegt. Dieser dient der Abstimmung der Inhalte und als Basis für Kundenkorrekturen. Änderungswünsche des Auftraggebers nach dieser Zwischenabnahme sind zusätzlich nach unseren Vergütungssätzen zu vergüten, es sei denn, uns trifft diesbezüglich ein Verschulden.
- Entstehen im Zuge der Vertragsdurchführung Entgeltforderungen Dritter, so trägt diese der Auftraggeber. Fremdleistungen dürfen wir nach den Zahlungsbedingungen des Dritten weiterreichen.
- Wir dürfen unsere Preise angemessen erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen (z.B. wegen Steigerungen der Materialpreise oder Tarifvertragsabschlüssen) eintreten. Auf Anforderung weisen wir die jeweilige Kostenerhöhung nach.
- Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Dies gilt gleichviel, ob die Abrechnung nach Zeitaufwand oder nach Festpreis erfolgt. Sind unüblich große Vorleistungen erforderlich, dürfen wir Vorauszahlungen in angemessenem Umfang verlangen.
6) Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung jedoch bis spätestens 14 Tage ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Betrag ist auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Dies gilt auch für Abonnement-Abrechnungen, die in der Regel monatlich erfolgen.
- Die vertragliche Vergütung wird jeweils in Euro sowie Gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer angegeben.
- Für die Zeit eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
- Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche zulässig, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
- An uns überlassenen Materialien, Dokumenten usw. stehen uns ein Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB) und ein vertragliches Pfandrecht zu, bis alle uns zustehenden fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung befriedigt sind.
- Wir sind jederzeit berechtigt, die Fertigung und Übergabe von Werbemitteln ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des hierfür zu entrichtenden Betrags und von der Bezahlung offener Rechnungen abhängig zu machen, wenn objektive Umstände Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen.
- Erfüllt der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so sind wir – nach entsprechender Ankündigung – berechtigt, von uns erstellte Internetauftritte aus dem Internet zu entfernen, bis die fälligen Ansprüche befriedigt sind. Hiernach werden wir die Inhalte auf Kosten des Auftraggebers wieder online stellen.
7) Kündigung
- Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail). Teilkündigungen sind zulässig, soweit sie eine vollständige Leistungsphase betreffen.
- Hat der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten, haben wir Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen. Den Parteien bleibt vorbehalten, niedrigere bzw. höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind im Rahmen des gesetzlich rechtmäßigen ausgeschlossen.
- Abonnement-Leistungen, zum Beispiel Servicepläne, werden für 12 Monate abgeschlossen und können jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- de-serve wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für de-serve wirtschaftlich ruinös ist.
8) Liefertermine und Lieferung
- Nur schriftlich durch uns bestätigte Leistungstermine sind verbindlich.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Abweichendes gilt, wenn sie nach der Natur des Vertrags unbrauchbar sind.
- Die Einhaltung eines verbindlichen Liefertermins setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Leistungsverzögerungen, die aus dem Verantwortungskreis des Auftraggebers stammen (z.B. verspätete Mitwirkung) oder auf höherer Gewalt beruhen, sind nicht von uns zu vertreten. Sie verschieben den Zeitpunkt unserer Leistungspflicht wenigstens im Umfang der Verzögerung. Insoweit gilt Paragraph 3 dieser AGBs entsprechend.
- Im Falle unseres Lieferverzugs muss uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gewähren, es sei denn, es handelt sich um ein Fixgeschäft.
- Im Falle unseres Lieferverzugs haften wir nach § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9) Abnahme und Beanstandungen
- Die Abnahme unserer Leistungen durch den Auftraggeber hat zu erfolgen, wenn diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall auch zu Teilabnahmen verpflichtet.
- Beanstandungen von Leistungen, die dem Auftraggeber übergeben wurden, hat dieser unverzüglich – keinesfalls später als 2 Wochen nach Übergabe – schriftlich geltend zu machen. Hiernach gelten die übergebenen Leistungen als vertragsgemäß und abgenommen. Spätere oder nicht schriftliche Beanstandungen können nachträglich nicht geltend gemacht werden und führen nicht zur Unwirksamkeit der Abnahme.
10) Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an allen von uns hergestellten oder gelieferten Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen vor.
11) Freistellungserklärung und Haftung des Kunden
- Der Kunde stellt uns hiermit von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen gleich welcher Art frei, die von Dritten wegen der von dem Kunden uns zur Verfügung gestellten Inhalte uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies beinhaltet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie Gerichtskosten.
- Der Kunde haftet uns daher auch für alle von ihm eingestellten Inhalte, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
- de-serve haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- de-serve haftet nicht für den Erfolg des Kunden bei dem Projekt. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.
- Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von de-serve stammen, wird von de-serve keine Haftung übernommen.
12) Haftung
- Unsere Haftung wegen der Verletzung vertraglicher wie außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung, ist begrenzt auf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung trifft uns nur, wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, nämlich solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertrauen darf, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei zwingender Haftung (z.B. im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes).
- Haften wir für leichte Fahrlässigkeit, so ist unsere Haftung in der Höhe begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise zu erwartenden Schaden. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Auftragsvergütung begrenzt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen trägt allein der Kunde. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Wir werden aber auf Risiken hinweisen, die uns bei der Vorbereitung bekannt werden. Eine Haftung für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden trifft uns in keinem Fall.
- Den Kunden trifft die Obliegenheit, seine Daten in angemessenem Umfang zu sichern. Für den Schaden aus etwaigem Datenverlust haften wir daher nur insoweit, als der Schaden nicht auf einem Unterlassen dieser Datensicherung beruht.
13) Urheber- und Nutzungsrechte an unseren Arbeitsergebnissen; elektronische Daten und Arbeitsunterlagen; Namensnennung
- Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen uns insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu.
- de-serve überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Sind unsere Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig, sind und bleiben wir – alleiniger – Urheber. Hat der Kunde Vorarbeiten, Ideen oder andere Unterlagen geliefert, begründet dies kein Miturheberrecht zu seinen Gunsten oder zugunsten eines Dritten.
- Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung nicht das Recht, unsere Arbeitsergebnisse zu ändern oder ändern zu lassen. Abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Alle Rechte bezüglich Leistungen, insbesondere Ideen, Layouts, Kampagnen, die wir präsentiert haben, die aber nicht realisiert wurden, verbleiben bei uns. Dies gilt auch, wenn eine Aufwandsentschädigung vereinbart und/oder bezahlt wurde.
- Übertritt der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte, so können wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der vereinbarten bzw. der angemessenen Vergütung verlangen. Wir können dem Kunden die Verwendung von Arbeitsergebnissen, hinsichtlich deren vollständiger Bezahlung er in Verzug ist, untersagen.
- Elektronische Daten, Aufzeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Produktionsdaten und andere Arbeitsunterlagen, die durch uns gefertigt werden, verbleiben exklusiv in unseren Händen. Wir haben das Recht, auf allen entwickelten Kommunikationsmitteln einen angemessenen Hinweis auf unser Unternehmen zu platzieren, ohne dass wir hierfür eine Vergütung entrichten müssen. Dies kann z.B. durch die Veröffentlichung des Firmenlogos oder der Internetadresse innerhalb der Copyrightzeile (bei Printobjekten des Kunden) oder im Impressum (bei Webauftritten für den Kunden) geschehen. Abweichendes gilt, wenn der Kunde ein dem entgegenstehendes, überwiegendes Interesse hat. Wir sind berechtigt, den Kunden in Printmedien, auf unserer Website oder in anderen geeigneten Medien als Referenzkunden zu nennen und die zugehörigen Arbeitsergebnisse zu präsentieren.
- Ungeachtet dessen stellt de-serve in manchen Fällen kostenpflichtige Lizenzschlüsseln von Drittanbietern dem Auftraggeber für die Dauer des Geschäftsverhältnisses unentgeltlich zur Verfügung. Dies trifft zumeist bei der Verwendung von kostenpflichtigen Plugins und Entwicklungen bei CMS Systemen (zum Beispiel “Cookie Opt Out” in WordPress) zu. Wenn in diesen Fällen der Auftraggeber das Geschäftsverhältnis mit de-serve löst, so erlischt mit sofortiger Wirkung das unentgeltliche Nutzungsrecht des Auftraggeber an den betreffenden Lizenzschlüsseln. Dies kann zur Folge haben, dass eine Internetpräsenz nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Um dem entgegen zu wirken, hat der Auftraggeber nach der Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit de-serve die Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzung des betreffenden Lizenzschlüssel von de-serve zu erwerben.
14) Abtretungsverbot
- Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit unserer Erlaubnis abgetreten werden. Die Erlaubnis bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Zahlungsansprüche und Forderungen dürfen ab Zahlungsverzug von uns an Dritte abgetreten werden.
15) Datenschutz
- Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung unter https://de-serve.de/dsgvo/
- Personenbezogene Daten, die im Zuge einer Geschäftsverbindung bekanntgegeben werden, werden von de-serve im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nur für Zwecke der Leistungserbringung, der Administration und zum Referenzieren verwendet.
16) Geheimhaltung
- De-serve verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über geschäftliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden.
- De-serve ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.
17) Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist, sofern vertraglich nichts Anderes bestimmt ist, oder sich aus der Natur der Leistung ergibt, der Standort des Auftragnehmers.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Stuttgart.
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.